Wie lange sind Dienstbarkeiten auf Grundstücken gültig?

Näherbau-, Weg- oder Durchleitungsrechte sind typische Dienstbarkeiten bei Grundstücken. Im Fachjargon werden diese auch Servitute genannt. Sie halten besondere Regelungen zugunsten oder zulasten des jeweiligen Grundstückes fest. Zu jeder Dienstbarkeit gehört sowohl ein notariell beurkundeter Vertrag, als auch ein Eintrag ins Grundbuch – ohne diesen ist ein Servitut ungültig.

Wer eine Liegenschaft kauft, sollte genau prüfen, ob für diese Dienstbarkeiten eingetragen sind. Denn je nach deren Art können sie die Nutzung des Eigentums einschränken. Etwa weil die Aussicht des Nachbars oder der Nachbarin nicht verbaut werden soll oder dieser einen Weg auf dem Grundstück als Zufahrt benutzen darf. Wichtig zu wissen: Dienstbarkeiten auf Grundstücken haben kein Ablaufdatum. Solange sie im Grundbuch eingetragen sind, bleiben sie gültig. Es existieren aber Möglichkeiten, um Dienstbarkeiten zu löschen oder anzupassen.

Ist die durch die Dienstbarkeit begünstigte Person, beispielsweise eine Nachbarschaftspartei, mit der Löschung einverstanden, kann dies schriftlich erklärt werden. Dieses Dokument reicht dann die Eigentümerschaft des Grundstücks beim Grundbuchamt ein und beantragt die Löschung. Es besteht auch die Möglichkeit, ohne Einwilligung des Betroffenen Antrag auf die Aufhebung einer Dienstbarkeit zu stellen. Das geht aber nur, wenn das Servitut keinen Nutzen mehr hat. Ein Beispiel: Benötigt jemand aus der Nachbarschaft das Wegrecht nicht mehr, weil unterdessen eine andere Zufahrt zu seinem Grundstück erstellt wurde, kann man beim Gericht die Löschung verlangen. Ebenfalls ist es möglich, eine Dienstbarkeit  verlegen zu lassen, wenn diese beispielsweise ein Bauprojekt verhindert. Etwa indem die mit einem Wegrecht verknüpfte Zufahrt zum benachbarten Grundstück örtlich verschoben wird. Die Kosten dafür bezahlt man aber als Grundeigentümer:in selbst.