Diese ungebetenen Gäste können auch in den gepflegtesten Wohnhäusern auftauchen: Schädlinge wie Silberfische, Motten, Mäuse oder Wanzen. Meldet ein Wohnungsmieter einen derartigen Befall, stellt sich einem als Besitzer der Liegenschaft rasch die Frage, wer die Kosten für die Beseitigung des Problems zu übernehmen hat – Mieter oder Vermieter? Grundsätzlich ist es schwierig herauszufinden, ob es einen Schuldigen gibt. Daher müssen zur Klärung der Zuständigkeit und der Übernahme eventueller Kosten meist andere Faktoren herbeigezogen werden.
Im Vordergrund steht dabei vor allem der Aufwand für die Schädlingsbekämpfung: Kann der Mieter das Problem auf eigene Faust und mit geringem finanziellem Aufwand – als Faustregel gelten maximal 150 Franken – lösen, muss er die Kosten selbst tragen. Das gilt etwa für die Beseitigung von Lebensmittelmotten, Fruchtfliegen oder einer Maus. Anders sieht es hingegen aus, wenn der Schädlingsbefall grossflächig auftritt, unter Umständen sogar mehrere Wohnungen betrifft und ein professionelles Unternehmen für die Bekämpfung beigezogen werden muss. Lässt sich die Schuld für den Schädlingsbefall nicht klar einem Mieter zuweisen, muss man als Hausbesitzer die Kosten übernehmen.
Gerade bei sehr lästigen Schädlingen, die sich rasch ausbreiten, lohnt es sich – trotz Kosten, die schnell mehrere Tausend Franken erreichen können – rasch zu handeln. Denn je mehr Wohnungen schliesslich befallen sind, desto teurer wird die Sache. Neben den Kosten für den Profi können dabei auch Mietzinssenkungen anfallen. Ein klassisches Beispiel für Schädlinge, bei denen schnell gehandelt werden sollte, sind Bettwanzen. Diese werden meist im Koffer aus den Ferien eingeschleppt und verbreiten sich etwa über Elektrokanäle oder Ritzen in kurzer Zeit von Raum zu Raum und von Wohnung zu Wohnung.