Wem gehört das Geld im Erneuerungsfonds?

Stockwerkeigentümergemeinschaften sind gut beraten, einen möglichst hoch dotierten Erneuerungsfonds zu äufnen. Schliesslich gilt es, aus diesem Geldvorrat künftig alle nötigen Unterhalts- oder Renovationsarbeiten zu begleichen. Sind zu wenig Mittel vorhanden, müssen die Stockwerkeigentümer Geld nachschiessen. Nicht selten jedoch fehlt es dem einen oder anderen am nötigen Kapital, was zu Konflikten innerhalb der Gemeinschaft, zu einem Unterhaltsstau und somit zur Abwertung der Liegenschaft führt.

Vorausschauende Stockwerkeigentümergemeinschaften nehmen deshalb eine professionelle Erneuerungsplanung vor – inklusive einer Evaluierung der zu erwartenden Kosten. Anhand dieser Zahlen wird ein Totalbetrag festgelegt, der jährlich in den Fonds einbezahlt werden muss. Wie hoch der Beitrag jedes Eigentümers ausfällt, hängt im Normalfall von der Wertquote ab – also von der Wohnungsgrösse und der Lage innerhalb des Gebäudes.

Das Kapital des Erneuerungsfonds gehört immer zum Gemeinschaftsvermögen. Deshalb können die einzelnen Parteien keinen Anspruch auf das von ihnen einbezahlte Geld erheben – nicht einmal bei einem Verkauf der Wohnung, also beim Austritt aus der Gemeinschaft. Wer veräussert und seine Beiträge wieder wettmachen möchte, dem bleibt nichts anderes übrig, als diese zum Kaufpreis zu addieren; an sich eine übliche Vorgehensweise. Ob die Wohnung dann jedoch zum gewünschten Verkaufspreis einen Käufer findet, hängt natürlich auch von den Marktverhältnissen ab.