Ein Baum stürzt im Sturm auf das Hausdach, der alte Toaster verursacht einen Küchenbrand oder eine Wasserleitung birst und durchfeuchtet die Wände: Wenn es um Schäden am Eigenheim geht, sind sicher einmal zwei Versicherungen wichtig: die Gebäudeversicherung und die Gebäudewasserversicherung. Erstere deckt Schäden am Gebäude durch Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch oder Felssturz sowie auch durch Feuer.
In den meisten Kantonen ist diese Versicherung obligatorisch bei der kantonalen Gebäudeversicherung abzuschliessen. Wie in der föderalen Schweiz üblich, gibt es aber auch Ausnahmen: So ist die Versicherung in den Kantonen OW, SZ und UR zwar auch obligatorisch, aber es besteht freie Wahl bei der Versicherungsgesellschaft. Nicht obligatorisch ist sie in den Kantonen GE, TI, VS und AI (Ausnahme: Bezirk Oberegg). Eine Gebäudeversicherung ist dennoch überall empfehlenswert. Das gilt ebenfalls für Zweitwohnsitze.
Die Gebäudewasserversicherung hingegen deckt Wasserschäden, die nicht durch Elementarereignisse verursacht wurden. Diese sind aufgrund ihrer Häufigkeit und der Folgekosten nicht zu unterschätzen, zum Beispiel eine gebrochene Wasserleitung, Regenwasser, das in den Estrich dringt oder eine Überschwemmung im Keller, verursacht durch einen Rückstau in der Kanalisation. In einigen Kantonen kann die Wasserversicherung in die Gebäudeversicherung mit eingeschlossen werden. Wer eine Gebäudewasserversicherung bei privaten Anbietenden abschliessen möchte, sollte mehrere Offerten einholen – denn die Prämien variieren zum Teil deutlich. Preise und Leistungen der verschiedenen Offerten zu vergleichen kann aber recht aufwändig sein. Wer das nicht selbst machen möchte, kann dafür eine unabhängige Versicherungsberatung engagieren.