Welche Mehrheit für E-Ladestationen?

Ein Leser ist mit folgendem Problem an den Immobilienratgeber gelangt: «Unsere Stockwerkeigentümergemeinschaft beschäftigt sich derzeit mit dem Gedanken, die Tiefgarage mit E-Ladestationen auszurüsten. Handelt es sich bei der Grundausstattung (Hausanschluss, Anschlusspunkte für jeden Parkplatz, Lade-Managementsystem / Kosten pro Parkplatz ca. Fr. 600-700.-) um eine sogenannte «nützliche» Investition? Bisher habe ich zu dieser Frage nur viele, sich widersprechende Antworten gefunden.»

Die Frage unseres Lesers ist relevant. Denn je nachdem, ob eine solche Installation als «notwendig», «nützlich» oder «luxuriös» eingestuft wird, braucht es andere Mehrheiten bei der Abstimmung in der Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG). Eine gesetzliche Regelung dazu, welche Baumassnahme in welche der drei Kategorien gehört, gibt es nicht. Bei einigen Vorhaben muss aber wohl kaum diskutiert werden: So ist der Ersatz oder die Reparatur einer defekten Heizung eine für die Gebrauchsfähigkeit der Immobilie klar «notwendige» Massnahme. Bei der Installation von E-Ladestationen ist die Lage aber bereits nicht mehr so offensichtlich: «Nützlich oder luxuriös?», ist hier die Frage.

Wir können unseren Leser in seiner Annahme bestätigen: Die Fachverbände SVIT und HEV ordnen heutzutage die Grundausstattung für E-Ladestationen ganz klar den «nützlichen» Massnahmen zu. Das heisst: Für einen Entscheid braucht es nicht Einstimmigkeit wie bei luxuriösen Massnahmen, sondern das sogenannte qualifizierte Mehr reicht aus: also die Mehrheit nach Köpfen und Wertquoten. Zweifelt jemand aus der Gemeinschaft die Zuteilung in die Kategorie «nützlich» dennoch an, bleibt der STWEG meist nur die Beauftragung eines Fachanwalts, der die Situation beurteilt und der Gemeinschaft eine Empfehlung abgibt.