Was kommt mit «MuKEn 2014» auf Eigentümer zu?

Bis 2020 müssen die Kantone die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014» (MuKEn 2014) in ihre Gesetzgebung überführen. Die Energiedirektorenkonferenz hat Inhalt und Vorgehen Anfang 2015 festgelegt. Aber erst 2017 und mit der Annahme des ersten Pakets der Energiestrategie 2050 durch das Schweizer Stimmvolk kommt Fahrt in die Umsetzung. Im Thurgau und den beiden Appenzell ist sie in Vorbereitung, in St. Gallen, Glarus und Graubünden sind erste Verfahrensschritte 2018 zu erwarten.

Die Basismodule der MuKEn 2014, die möglichst von allen Kantonen integral übernommen werden sollen, umfassen unter anderem geänderte Nachweismethoden für Gebäudehülle und Gesamtwärme- und Kühlbedarf, das Verbot von Elektrodirektheizungen, vorgeschriebene Eigenstromerzeugung bei Neubauten, Sanierungsauflagen bei fossilen Heizsystemen, Sanierungspflicht für Boiler sowie verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung. Die insgesamt 18 Teile umfassenden Basismodule und zehn weitere Wahlmodule greifen in praktisch alle Bereiche des Baubestandes und sämtliche Neubauprojekte ein. Entsprechend intensiv wird die politische Diskussion geführt werden. Das zeigen die Erfahrungen im Kanton Uri beispielhaft, wo das Parlament die Vorlage an die Regierung zurückwies.

Ohne Massnahmen im Immobilienbestand werden die Energieziele des Bundes nicht zu erreichen sein. Aber gerade bei Bestandesliegenschaften ist die Energieeffizienz und die Wirtschaftlichkeit dieser Massnahmen kritisch zu hinterfragen. Der Immobilienratgeber empfiehlt den Eigentümern in der politischen Beratungsphase, die mutmasslichen Auswirkungen von MuKEn 2014 auf die eigene Liegenschaft zu erörtern und Sanierungen entsprechend vorzuziehen oder zu verschieben.