Was ist bei einem Baurekurs zu beachten?

Ein Neu- oder Umbauprojekt in der Nachbarschaft löst nicht immer Freude aus. Vielleicht tut man sich schwer mit den damit verbundenen Veränderungen, vielleicht bringt das neue oder umgebaute Gebäude aber auch eine Verschlechterung für die eigene Wohnsituation mit sich – etwa weil es die Aussicht verstellt oder Mehrverkehr auslöst. Entspricht das Bauvorhaben den Vorschriften, kann man wenig dagegen unternehmen. Besteht hingegen die Vermutung, dass die bauliche Lösung nicht konform ist oder objektiv unzumutbare Nachteile mit sich bringt, besteht die Möglichkeit dagegen Rekurs einzulegen.

Das Recht dazu hat jeder, der vom Bauvorhaben betroffen ist – unabhängig davon, ob man eine Liegenschaft in der Nähe besitzt oder nur zur Miete wohnt. Um später überhaupt Rekurs einlegen zu können, muss man nach der Publikation des Baugesuchs innerhalb der angegebenen Frist – meist 30 Tage – den sogenannten Baurechtsentscheid einfordern. Dieser kostet in der Regel eine kleine Gebühr. Sobald die Behörde nach der Prüfung des Gesuchs die Baubewilligung erteilt hat, erhält man das Resultat mitgeteilt und hat dann 30 Tage Zeit, um Rekurs einzulegen. Ob man diesen Schritt gehen will, sollte gut überlegt sein. Zum einen muss dazu aufgrund der Komplexität meist ein Baurechtsanwalt beigezogen werden, zum anderen bezahlt, wer vor Baurekursgericht nicht Recht erhält, die Verfahrenskosten, was schnell einige tausend Franken kosten kann.

Deshalb lohnt es sich zuerst mit einem Baurechtsanwalt kurz zu prüfen, ob ein Rekurs überhaupt gute Erfolgschancen hat und inwieweit dadurch das nachbarschaftliche Verhältnis tangiert wird. Gerade in Einfamilienhausquartieren kann dies nicht unheikel sein und ist es sinnvoll, sobald man vom Bauvorhaben Kenntnis hat, zuerst das direkte Gespräch zu suchen.