Wann ist eine Wohnung altersgerecht?

Unsere Gesellschaft wird im Schnitt immer älter. Gleichzeitig hat das klassische Altersheim ausgedient. Wenn immer möglich, bleibt man auch im hohen Alter in der eigenen Wohnung – eventuell stundenweise unterstützt durch einen Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe. Damit dies möglich ist, muss die Wohnung aber passend ausgestattet sein.

Oft werden die Anforderungen an altersgerechte Wohnungen mit denjenigen für körperlich behinderte Menschen verwechselt. Dabei sitzen alte Menschen, die selbstständig wohnen, meist nicht im Rollstuhl. Hingegen sind sie generell auf ein möglichst hindernisfreies Umfeld angewiesen, das ihnen den Alltag erleichtert und das bei Bedarf auch mit einem Rollator genutzt werden kann. Dazu gehören etwa Einkaufsmöglichkeiten und eine Bushaltestelle in der Nähe, ein ebenerdiger Zugang zum Haus, ein Lift, in dem auch der Rollator Platz hat und eine Wohnung möglichst ohne hohe Schwellen oder Stufen. Da die Sehkraft im höheren Alter oft nachlässt, sind eine helle Beleuchtung im Treppenhaus, gut sichtbare Stufenkanten oder die Eliminierung von Stolperfallen in der Wohnung – etwa Teppichkanten – ebenfalls wichtig.

Altersgerecht ausgestattet sollten insbesondere auch Bad und Küche sein. Im Bad gehören dazu etwa eine Türe, die genügend breit für einen Rollator ist, eine ebenerdig zugängliche Dusche mit genügend Haltegriffen und ausreichend Rangierfläche neben Dusche und Waschbecken. In der Küche wiederum erleichtern ein auf Bauchhöhe platzierter Backofen und Geschirrspüler sowie leichtgängige Schubladen statt Schränke die Arbeit, wenn das Bücken oder Strecken nicht mehr so leicht fallen. Da Laien bei der Suche nach einer altersgerechten Wohnung selten alle heiklen Punkte erkennen können, lohnt es sich, vorab eine Fachperson beizuziehen – zu finden sind diese auf www.hindernisfreie-architektur.ch.