Wann braucht es bei Arbeiten am Haus eine Baubewilligung?

Die Frage nach der Baubewilligung stellt sich Eigenheimbesitzern immer, wenn grössere Veränderungen an der Liegenschaft geplant sind: Braucht es dafür eine Baubewilligung? Da in jedem Kanton und jeder Gemeinde andere Bauvorschriften mit unterschiedlichen Spielräumen gelten, gibt es keine allgemein gültige Antwort. Trotzdem lassen sich einige einfache Faustregeln aufstellen.

Im Innenbereich eines Gebäudes braucht es für die üblichen Unterhaltsarbeiten und auch für aufwändigere Renovationen meist keine Bewilligung – vorausgesetzt die Nutzung der Räume bleibt dieselbe und es werden keine Veränderungen am Grundriss vorgenommen. Der Austausch einer Einbauküche, neue Kacheln im Bad oder der Ersatz von Zimmertüren sind beispielsweise ohne Bewilligung möglich. Wird hingegen die bisher geschlossene Küche durch den Abbruch einer Wand mit dem Wohn- und Esszimmer verbunden oder der Estrich zu einem Wohnraum ausgebaut, braucht es das OK der Baubehörde.

Äussere Veränderungen am Gebäude sind hingegen meist bewilligungspflichtig. Kein Problem ist der Austausch der bestehenden Fenster durch neue mit derselben Grösse. Der Neuanstrich der Fassade in einem anderen Farbton als dem bisherigen wiederum benötigt vielenorts bereits eine Bewilligung, genauso wie der Bau eines Gartenschuppens oder einer Trennwand zum Nachbargrundstück hin. Bewilligungspflichtig ist in vielen Gemeinden auch das Aufstellen einer Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Um Ärger zu vermeiden, lohnt es sich im Zweifelsfall immer, vor Beginn der Arbeiten beim Bauamt der Gemeinde nachzufragen. Gut zu wissen: Viele Bauvorhaben an Einfamilienhäusern benötigen kein aufwändiges Verfahren mit öffentlicher Planauflage, sondern können im einfacheren und schnelleren Anzeigeverfahren bewilligt werden.