Verbot für Abtretung der Mängelrechte

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat an ihrer Sitzung von Anfang Februar der parlamentarischen Initiative der Schwyzer FDP-Nationalrätin Petra Gössi zugestimmt, wonach es den Verkäufern von Eigentumswohnungen künftig verboten sein soll, die Mängelrechte gegenüber Subunternehmern an die Käufer abzutreten. Diese verpönte, aber gleichwohl verbreitete Praxis führt dazu, dass die Käufer – zumeist Laien – die Mängel am Werk gegenüber den Subunternehmern des Verkäufers geltend machen müssen. Dies verursacht grossen Aufwand, weil den Käufern oft die nötigen Dokumente und Grundlagen fehlen oder der Subunternehmer schlicht nicht mehr greifbar ist. Was bleibt sind Kosten für Gutachten, Rechtsberatung – und schliesslich für die Behebung des Schadens aus der eigenen Tasche.

Konkret geht es im Vorschlag zur Anpassung des Artikels 219 OR darum, dass der Käufer einer neuen Eigentumswohnung das unabdingbare Recht erhalten soll, vom Verkäufer die unentgeltliche Beseitigung von Mängeln zu verlangen. Dabei sind dem Verkäufer solche Mängel innert 60 Tagen ab der Entdeckung anzuzeigen. Für die Mängelrechte gelten weiterhin die Verjährungsfristen nach Gesetz oder nach SIA-Regeln.

Bis aus der Initiative auch tatsächlich Gesetz wird, kann es allerdings noch dauern. Das Geschäft geht nun erst einmal zurück in die nationalrätliche Kommission, welche die Gesetzesänderung binnen zweier Jahre ausarbeitet und in die Vernehmlassung schickt.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist seitens des Käufer heute also noch besonders auf die Handhabung der Mängelrechte zu achten. Seriöse Unternehmen übernehmen die Verantwortung für ihre Bauprojekte und werden die Mängelrecht gegenüber den Subunternehmern nicht an die Käufer abtreten.