Totalunternehmer oder Einzelvergaben?

Die komplette Sanierung einer Küche oder eines Badezimmers ist für Baulaien nicht ganz unaufwändig. Verschiedene spezialisierte Firmen bieten deshalb Planung und Ausführung von Küchen- oder Badumbauten aus einer Hand. Dabei agieren sie rechtlich als sogenannter Totalunternehmer. Als Auftraggeber schliesst man dann einen einzigen Vertrag für alle Leistungen ab.

Alternativ kann man die Arbeiten selber planen und koordinieren oder man betraut einen Küchenplaner, einen Sanitärplaner oder einen Architekten damit und schliesst einzelne Werkverträge mit den Handwerkern ab. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile, die man abwägen muss. So arbeitet man bei der Totalunternehmer-Variante in der Regel nur mit einem einzigen Ansprechpartner und das Projekt wird zu einem Fixpreis ausgeführt. Dafür hat man meist keinen Einfluss auf die Wahl der Handwerker. Möchte man spezifische Firmen beauftragen, ist die Einzelvergabe der passende Weg. Handkehrum erhält man bei der direkten Beauftragung einzelner Firmen keinen fixen Preis, sondern Kostenvoranschläge, die zusammen den zu erwartenden Gesamtpreis der Arbeiten ergeben. Die Schlussrechnung kann dann aufgrund der Ungenauigkeit der Voranschläge abweichen – nach unten, wie nach oben. Dafür sind die Unternehmen bei der Einzelvergabe in der Regel flexibler, wenn während der Ausführung kleinere Änderungswünsche auftauchen.

Doch auch der fixe Preis des Totalunternehmers ist nicht in Stein gemeisselt. Abweichungen können sich etwa ergeben, wenn Arbeiten oder Bauteile nicht im Vertrag enthalten sind, ebenso wenn es während der Ausführung Überraschungen gibt – etwa marode Rohre. Für solche Dinge behält sich der Totalunternehmer in den Vertragsbedingungen üblicherweise die Möglichkeit zu Nachforderungen vor.