Tipps zur Beauftragung von Generalunternehmern

Fixer Preis, fixer Termin und nur ein Vertrag für alle Handwerkerarbeiten. Das Rezept von Generalunternehmern (GU) tönt für Bauherrschaften eines Eigenheims verlockend. Grundsätzlich ist es auch eine gute Sache. Trotzdem sollte man vor dem Abschluss eines GU-Vertrags genau hinschauen, denn es geht dabei meist um die grösste Investition im Leben.

Wichtig ist zuallererst die Wahl des passenden Vertragspartners. Grundsätzlich kann sich jeder Handwerker oder jedes Architekturbüro Generalunternehmer nennen. Der Begriff ist also kein Qualitätssiegel. Handelt es sich nicht um ein seit vielen Jahren in der jeweiligen Region bekanntes grosses Unternehmen, sollten einige Vorabklärungen gemacht werden. Dazu lässt man sich am besten Referenzen bereits ausgeführter Projekte geben und prüft diese bei einem Gespräch mit dem jeweiligen Bauherrn. Ebenso lohnt sich ein Blick ins Handelsregister. Hat der Eigentümer der Firma schon mit anderen Unternehmen Konkurs angemeldet, ist Vorsicht angebracht. Zudem sollte man vom GU einen Betreibungsregisterauszug verlangen sowie von seiner Bank eine Finanzierungsbestätigung und eine GU-Erklärung einholen. Mit dieser bestätigt die Bank, dass alle Zahlungen des Bauherrn an den GU nur für das jeweilige Bauvorhaben verwendet werden. Als weiteres Sicherheitsnetz lohnt es sich, vertraglich festzuhalten, dass Teilzahlungen an den GU erst geleistet werden, wenn die entsprechenden Arbeiten ausgeführt sind.

Wichtig ist auch ein Blick auf den Preis: Da die Baukosten in den letzten Jahren stark gestiegen sind und die künftige Entwicklung unsicher ist, haben viele GU die Garantie für einen fixen Preis gestrichen. Sie bauen meist eine Sicherheitsmarge im Vertrag ein. Dadurch können die Kosten am Schluss bis zu 15 Prozent mehr betragen. Diese Differenz muss unbedingt im eigenen Baubudget berücksichtigt werden.