Stolperfallen bei gebrauchten Eigentumswohnungen

Gerade an guten Wohnlagen ist das Angebot an neuen Eigentumswohnungen oft klein. Gebrauchte Objekte sind eine Alternative. Um beim Erwerb einer älteren Eigentumswohnung keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man im Vorfeld einige Punkte genau abklären.

Neben Lage, Grösse, Ausbaustandard und baulichem Zustand der Wohnung, gehört dazu auch die Stockwerkeigentümergemeinschaft an und für sich. Ein Thema ist dabei die Anzahl der Stockwerkeigentümer. Gerade bei älteren Siedlungen ist die Menge der Miteigentümer manchmal sehr gross, etwa weil mehrere kleine Mehrfamilienhäuser eine einzige Gemeinschaft bilden. Das macht Diskussionen und Abstimmungen in den Versammlungen schwierig. Genau studieren muss man auch den Begründungsakt sowie das Reglement der Eigentümergemeinschaft. Falls nötig, sollte man sich von einer Fachperson beraten lassen. Manchmal finden sich in den Reglementen Punkte, die bei gemeinschaftlichen Entscheiden für Ärger sorgen können. Ebenfalls lohnt sich ein ausführlicher Blick in die Protokolle der Eigentümerversammlungen. Darin zeigt sich rasch, ob sich die Besitzer der Wohnungen gut verstehen und an einem Strick ziehen oder ob sich verschiedene Parteien oft uneins sind und es Streitigkeiten zu relevanten Themen gibt.

Genau hinschauen sollte man zudem beim Erneuerungsfonds für den Unterhalt gemeinschaftlicher Teile wie Heizung, Fassade, Dach oder Lift. Ist der Topf nur wenig gefüllt und stehen in den nächsten Jahren grössere Erneuerungsarbeiten an, sind Schwierigkeiten zu erwarten. Entweder findet sich keine Mehrheit für die Arbeiten, da jeder Einzelne viel Geld nachzahlen muss oder man wird als neuer Wohnungsbesitzer schon bald zur Kasse gebeten, um die Arbeiten mitzufinanzieren.