Stolperfalle Bonitätseinstufung

Herr und Frau A haben ihre Traumwohnung gefunden und wollen nun bei Finanzinstituten Angebote für die hypothekarische Finanzierung einholen. Die Überraschung ist gross, als bereits das erste die Bonität des Ehepaars A als nicht kreditwürdig einstuft. Eingeholte Bonitätsauskünfte hätten ergeben, dass Zahlungsausfälle aus früheren Jahren registriert seien.

Diese Schilderung zeigt exemplarisch, welche Bedeutung Bonitätsauskünfte auf Kreditfinanzierungen von Liegenschaften, aber auch auf alltägliche Dinge wie Bestellungen im Internet haben können. Für Ehepaar A empfiehlt es sich, der Sache auf den Grund zu gehen. Jede Organisation, die Bonitätsinformationen anbietet, ist verpflichtet, einmal pro Jahr auf schriftliche Anfrage hin Auskunft über die Einträge in ihrer Datenbank zu geben. Sie bieten dazu in der Regel auch Musterbriefe im Internet an. Auf der Grundlage dieser Auskunft kann man dann ein Korrekturbegehren stellen. Solche Korrekturen laufen aber leider nicht immer ohne Friktionen ab, wie aus einschlägigen Medienberichten immer wieder zu vernehmen ist.

Wichtig zu wissen ist, dass Personen in den Datenbanken häufig mehrfach erfasst sind, beispielsweise wegen Umzug, Heirat und Scheidung oder eines Handelsregistereintrags. Das Bestreben der Anbieter und Nutzer von Bonitätsauskünften ist es, diese Datensätze miteinander in Beziehung zu setzen und ein umfassendes Bild zu erhalten. Diese Interpretation der Datensätze ist aber besonders fehleranfällig und hat zuweilen schwerwiegende Folgen.

Vor der Finanzierung von Wohneigentum kann es also durchaus ratsam sein, selber Auskünfte einzuholen. Wichtige Anbieter von Bonitätsauskünften sind CRIF, Intrum Justitia, Creditreform, Zentralstelle für Kreditinformation und Informationsstelle für Konsumkredit.