Stockwerkeigentum: Energetische Sanierung initiieren

Aufgrund der früheren Bauweise, die ohne oder nur mit einer dünnen Wärmedämmung auskam, verbraucht ein Grossteil der Liegenschaften in der Schweiz mehr Heizenergie als tatsächlich nötig wäre. Das trifft auch auf viele Mehrfamilienhäuser im Stockwerkeigentum zu. Leider ist gerade hier die Initialzündung für eine energetische Sanierung nicht immer einfach. Denn diese zählt im Normalfall zu den sogenannten «nützlichen Massnahmen». Damit diese umgesetzt werden können, braucht es an einer Stockwerkeigentümerversammlung ein «qualifiziertes Mehr». Also nicht nur die Mehrheit der anwesenden Stockwerkeigentümer muss dafür stimmen, sondern sie müssen auch über mehr als die Hälfte aller Wertquoten verfügen.

Wer eine Wärmedämmung anbringen oder die alten Fenster durch solche mit Wärmeschutzverglasung ersetzen möchte, muss als erstes in der Gemeinschaft Überzeugungsarbeit leisten. Argumente die dabei helfen, können Folgende sein: Durch eine energetische Sanierung gewinnt nicht nur die Liegenschaft als Ganzes, sondern jede Stockwerkeinheit an Wert. Ausserdem können durch solche Massnahmen die Nebenkosten gesenkt und die Wohnqualität gesteigert werden. Zudem gibt es hierfür derzeit von Bund, Kantonen und einigen Energieversorgern Fördergelder, die das Projekt erschwinglicher machen.

Noch günstiger fällt eine energetische Sanierung aus, wenn sie im Rahmen von sowieso nötigen Unterhalts- oder Renovationsarbeiten gemacht wird. Auf jeden Fall lohnt es sich, möglichst früh einen Experten beizuziehen (Architekt, Energieberater). Damit können Planungsfehler vermieden werden und meist macht dies auch die Konsensfindung in der Gemeinschaft einfacher. Sind die Eigentümer grundsätzlich für eine Sanierung, gilt es zu prüfen, ob im Erneuerungsfonds auch genügend Geld für ein solches Projekt vorhanden ist.