Scheidung: Wer darf wohnen bleiben?

Eine Scheidung bedeutet eigentlich schon genug emotionale Belastung – streitet man sich auch noch darum, wer im bisher gemeinsam bewohnten Eigenheim bleiben darf, kommt man schnell an seine Grenzen. Der wichtigste Rat deshalb gleich vorweg: der Beizug eines Anwalts für Familienrecht. Dieser wird die beiden Parteien einerseits über die gesetzlichen Vorgaben informieren und kann sich andererseits mit der individuellen Situation vertraut machen sowie entsprechende Empfehlungen abgeben.

Schon für die Zeit der Trennung, also noch vor der Scheidung, muss geregelt werden, wer während dieser Phase im Eigenheim wohnen darf und wer die Kosten für die Liegenschaft trägt. Dabei spielt es keine Rolle, wer Eigentümer der Immobilie ist. Können sich die beiden Parteien nicht einigen, muss das Gericht ein Urteil fällen. Meist wird das Eigenheim jenem Ehepartner zugesprochen, der aus juristischer Sicht ein grösseres Interesse daran hat – sei es, weil diese Person für die Kinder verantwortlich ist, im Gebäude ihr Geschäft betreibt oder aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen ist.

Diese Überlegungen werden auch für die Zeit nach der Scheidung angestellt. Nur spielen hier die Besitzverhältnisse auch noch eine Rolle. Wer Alleineigentümer der Liegenschaft ist, bleibt dies etwa auch nach der Scheidung. Sind aber Kinder im Spiel, kann das Gericht der anderen Partei trotzdem ein befristetes Wohnrecht einräumen. Dafür muss diese aber eine angemessene Miete zahlen, oder der entsprechende Betrag wird den Unterhaltszahlungen angerechnet. Sind beide Parteien Eigentümer und können sich einvernehmlich einigen, sind diese zwei Varianten die üblichsten: Entweder wird das Haus veräussert oder eine Partei kauft der anderen deren Anteil an der Liegenschaft ab. Zur Preisermittlung ist es ratsam, sich auf einen gemeinsamen Schätzungsexperten zu einigen.