Schäden an der Umgebung sind nicht gedeckt

Erdrutsche, Überschwemmungen, Feuer oder auch Lawinen können ein Haus beschädigen oder gar zerstören. Ist dies der Fall, springt die Gebäudeversicherung ein und übernimmt die Kosten. In fast allen Kantonen sind Liegenschaften obligatorisch bei der kantonalen Gebäudeversicherung versichert. Einen Spezialfall bildet in der Ostschweiz Appenzell Innerrhoden. Hier ist die Versicherung, mit Ausnahme des Bezirks Oberegg, freiwillig und kann zudem bei einem beliebigen Anbieter abgeschlossen werden.

Vielen Liegenschaftsbesitzern ist aber nicht bewusst, dass die Gebäudeversicherung nur Schäden an fest mit dem Haus verbundenen Anlagen deckt. Dazu zählen etwa die Heizung, eine Solaranlage auf dem Dach oder auch die Einbauküche. Nicht versichert ist hingegen die Umgebung des Gebäudes samt Wegen, Strassen, Gartenhäuschen, Bepflanzung oder auch Stützmauern. Werden letztere beschädigt, kann dies gerade bei Gebäuden am Hang sehr teuer werden. Abhilfe schafft eine Umgebungsversicherung. Einige kantonale Gebäudeversicherungen bieten diese als Zusatzleistung selber an, man kann sie aber auch bei einem privaten Versicherer abschliessen. Gemessen am Schadenspotential ist die Prämie – wie bei der Gebäudeversicherung – vergleichsweise klein.

Neben der Umgebungsversicherung lohnt sich auch der Abschluss einer Wasserversicherung. Diese deckt Schäden durch geplatzte Rohrleitungen oder undichte Stellen im Dach sowie die Suche nach Lecks. Diese kann bei Leitungen, die in Wänden und Decken verlegt sind, rasch sehr teuer werden. Nicht zuletzt sollte man als Besitzer eines Gebäudes, das man selbst bewohnt, auch eine Hausratversicherung haben. Hier lohnt es sich von Zeit zu Zeit die Deckungssumme zu prüfen, denn wenn diese aufgrund teurer Anschaffungen nicht mehr dem tatsächlichen Wert entspricht, kürzt die Versicherung die Leistungen im Schadensfall anteilsmässig.