Obligatorische Erdbebenversicherung

Die flächendeckende Erdbebenversicherung kommt regelmässig aufs politische Tapet. Heute ist eine solche lediglich im Kanton Zürich Realität. Die dortige kantonale Gebäudeversicherung erhebt dafür aber von den Versicherten keine Prämien. In den anderen Kantonen sind Versicherungen freiwillig, die Prämien jedoch schmerzhaft hoch.

Gegenwärtig liegt ein Papier mit Vorschlägen des Eidgenössischen Finanzdepartements auf dem Tisch, wonach die Erdbebenversicherung landesweit vereinheitlicht und obligatorisch werden soll. Demnach würde auf Bundesebene oder in einem Konkordat der Kantone ein Pool geschaffen. Diskutiert wird weiter darüber, ob lediglich die Gebäude oder auch Aufräumkosten und Hausrat eingeschlossen werden sollen. Der Selbstbehalt im Schadenfall würde auf 5 % festgesetzt. Dank einer Lastenteilung von Gebäudeversicherern und Bund könnten im Schadenfall die Prämien auf einem mehrheitsfähigen Mass gehalten werden – es wurde je nach Deckungsumfang ein Prämiensatz von 0,121 ‰ bis 0,295 ‰ des Versicherungswertes errechnet.

Für die Bundeslösung ist eine Verfassungsänderung erforderlich, womit das Volk das letzte Wort hätte. Einer föderalen Lösung müssen alle Kantone zustimmen – ein Vorhaben mit ungewissem Ausgang. Frühere Vorstösse – letztmals im Jahr 2010 – wurden aufgrund des fehlenden Konsens der Beteiligten jeweils auf Eis gelegt. Ein parlamentarischer Vorstoss brachte den Stein 2012 wieder ins Rollen.

Sinn und Zweck einer Versicherung ist es, potenzielle Schäden zu decken, die der Risikoträger selber nicht stemmen kann. Dies trifft auf Erdbebenschäden zu, unabhängig von der geringen Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses. Kaum ein Eigentümer könnte einen «Totalschaden» verkraften, womit eine obligatorische Versicherung zu angemessenen Konditionen prüfenswert erscheint.