Warum die Verschärfung der Lex Koller ein Unsinn ist

SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga nimmt Anlauf zur Verschärfung der Lex Koller. 2005 waren Immobilien­gesellschaften vom Kaufverbot durch Ausländer befreit worden. Dies will die Magistratin nun wieder rückgängig machen, nachdem ein solcher Vorstoss ihrer Parteikollegin Jacqueline Badran im vergangenen Jahr vom Par­lament abgelehnt worden war. Demnach soll es Ausländern nicht mehr erlaubt sein, Aktien von Immobilienge­sellschaften – ob an der Börse kotiert oder nicht kotiert – sowie Anteile von Immobilienfonds zu erwerben. Sie argumentiert, Schweizer Immobiliengesellschaften zögen grosse Geldsummen aus dem Ausland an. Dies treibe Immobilienpreise und Mieten nach oben.

Weder ist mit Zahlen belegt, wie viel Kapital tatsächlich aus dem Ausland in den Schweizer Immobilienmarkt fliesst oder hier angelegt ist, noch gibt es Indizien für den Einfluss von der Investorennachfrage auf die Mieten. Hierzu ein wenig Immobilienökonomie: Der Marktwert einer Liegenschaft wird durch die Mieteinnahmen bestimmt und die Mieten wiederum vom betreffenden Nachfragemarkt (kommerziell genutzte Liegenschaften) oder von der «angemessenen Rendite» und den ortsüblichen Mieten (Mietwohnungsmarkt). Die Mieten richten sich demnach nicht nach dem Marktpreis der Liegenschaft. Jeder Vermieter muss sich am betreffenden Mietermarkt orientieren und kann die Mieten aus Marktüberlegungen beziehungsweise aus gesetzlichen Gründen nicht einfach heraufsetzen. Steigt die Nachfrage nach Immobilienanlagen und damit deren Preis, müssen Käufer vielmehr eine tiefere Rendite in Kauf nehmen.

Fliesst tatsächlich Kapital aus dem Ausland in den Schweizer Immobilienmarkt, so hat dies einen durchaus gewünschten Effekt: Mit diesem Geld werden Wohnraum und Gewerbeflächen geschaffen, und es wird in die Erneuerung des Immobilienparks der Schweiz investiert.