Nicht mehr benötigte Schuldbriefe sollten nicht gelöscht werden

Wird für den Kauf einer Liegenschaft eine Hypothek benötigt, verlangt die Bank zur Absicherung ein sogenanntes Grundpfandrecht. Dadurch hat sie bei Zahlungsunfähigkeit des Hypothekarschuldners die Möglichkeit, sich ihr Geld durch den Verkauf der Liegenschaft wieder zurückzuholen. Damit dieses Grundpfandrecht ausgeübt werden kann, muss ein Schuldbrief errichtet werden. Dieser begründet eine persönliche Forderung der Bank an den Schuldner, die durch das Grundpfand sichergestellt ist. Bis 2012 wurden Schuldbriefe noch in Papierform ausgestellt. Seither erfolgt meist nur noch ein Eintrag im Grundbuch – Fachleute sprechen von einem Register-Schuldbrief.

Gerade aufs Alter hin zahlen viele Schuldner ihre Hypothek zurück. Mit der vollständigen Amortisation der Hypothek wird auch der Schuldbrief nicht mehr benötigt und der Liegenschaftseigentümer kann von der Bank verlangen, dass diese das Papier zurückgibt oder dass ein Register-Schuldbrief auf den Namen des Schuldners umgeschrieben wird.

Einen nicht mehr benötigten Schuldbrief ganz löschen zu lassen wäre zwar möglich, macht aber in den meisten Fällen keinen Sinn. Denn wird später beispielsweise für einen grösseren Umbau trotzdem wieder eine Hypothek benötigt, müsste gegen eine relativ hohe Gebühr extra ein neuer Schuldbrief errichtet werden. Je nach Kanton und Höhe des Schuldwertes sind dafür schnell einige hundert Franken fällig. Zudem kann ein Schuldbrief auch problemlos an den neuen Eigentümer der Liegenschaft weitergegeben werden. Das erspart diesen beim Abschliessen einer eigenen Hypothek die Kosten für die Errichtung eines eigenen Briefes. Wichtig zu wissen: Ein Schuldbrief auf Papier muss sicher aufbewahrt werden und darf nicht verloren gehen. Zur Sicherheit kann man diesen auch in einen Register-Schuldbrief umwandeln lassen.