Müssen zu tiefe Geländer nachgerüstet werden?

Balkon- und Treppengeländer in alten Häusern lösen manchmal ein mulmiges Gefühl aus. Denn viele von ihnen sind niedriger, als wir es uns von modernen Bauten gewohnt sind. Erklärungen dafür gibt es verschiedene: Zum einen waren die Menschen früher tendenziell kleiner als heute, zum anderen galten bei vielen Bauten noch keine oder von den aktuellen Vorgaben abweichende Normen.

Heutige Geländer müssen ab der begehbaren Fläche gemessen mindestens einen Meter hoch sein. Bei Absturzhöhen von mehr als zwölf Metern empfiehlt die Beratungsstelle für Unfallverhütung eine Höhe von 1.1 Metern. Ausserdem dürfen Geländer keine horizontalen Elemente aufweisen, die einen Aufstieg ermöglichen. Öffnungen oder vertikale Latten bis zu einer Höhe von 75 Zentimetern müssen so konstruiert sein, dass eine Kugel mit zwölf Zentimetern Durchmesser nicht hindurchpasst. Damit soll vermieden werden, dass Kinder mit dem Kopf stecken bleiben können. Wer eine ältere Liegenschaft besitzt, deren Geländer die genannten Vorgaben nicht erfüllen, muss – ausser bei einer Erneuerung der Absturzsicherungen – grundsätzlich keine Anpassungen vornehmen – hier gilt der Bestandesschutz.

Einfach aus dem Schneider ist man als Hausbesitzer trotzdem nicht: Denn gemäss Artikel 58 des Obligationenrechts trägt man die Verantwortung für die Sicherheit des Werkes. Beim eigenen Einfamilienhaus kann man die Risiken selber abschätzen. Wer hingegen ein Mehrfamilienhaus besitzt, sollte von einer Fachperson prüfen lassen, ob die Sicherheit der Geländer genügt. Denn würde sich beispielsweise ein Kind den Kopf in einer mehr als zwölf Zentimeter messenden Öffnung einklemmen und Verletzungen davontragen, könnte man als Hausbesitzer zur Verantwortung gezogen werden. Oft lassen sich solche Problemstellen bei Geländern relativ einfach beseitigen – etwa durch Anbringen eines Drahtgeflechts. Ebenso können zu tiefe Geländer an exponierten Stellen nachträglich erhöht werden.