Mietzinsdepot oder Kautionsversicherung?

Nicht jeder Mieter hat genügend Geld auf der Seite, um bei Mietbeginn die geforderte Kaution hinterlegen zu können. Andere wiederum möchten eine grössere Geldsumme nicht über Jahre blockieren und fragen deshalb den Vermieter an, ob auch der Abschluss einer Mietkautionsversicherung möglich sei. Solche Versicherungen werden seit einigen Jahren von verschiedenen spezialisierten Unternehmen angeboten. Ob man als Vermieter auf die Versicherungslösung einsteigt, ist einem selbst überlassen, denn eine Vorschrift, welche Art der Kaution akzeptiert werden muss, gibt es keine. Festgelegt ist bei Wohnräumen nur die maximale Höhe des Betrags. Dieser darf drei Monatsmieten nicht übersteigen.

Die Versicherungslösung bringt dem Vermieter keine Nachteile, denn der Versicherer garantiert vertraglich die Übernahme von Schäden oder Mietzinsausfällen in der Höhe der vereinbarten Kaution. Dafür erhält man als Vermieter eine Bestätigung über den Abschluss der Versicherung. Gibt es bei Auszug des Mieters Zahlungsrückstände oder wird die Kaution beansprucht, um vom Mieter verursachte Schäden zu beseitigen, überweist die Versicherung die Summe dafür direkt an den Vermieter und regelt den Rest mit dem Mieter. Die Versicherungsprämie – in der Regel rund fünf Prozent der Kautionssumme – geht zulasten der Mieterschaft und wird von dieser direkt an die Versicherung bezahlt.

Die Versicherungslösung kann dem Vermieter unter Umständen gegenüber der klassischen Lösung mit einer hinterlegten Kaution sogar Vorteile bringen; er erspart sich den Aufwand für die Einrichtung spezieller Kautionskonten, Diskussionen, falls die Einzahlung nicht erfolgt, die Abrechnung nach Auszug und die Rückzahlung der Gelder an den ehemaligen Mieter. Gerade bei grösseren Liegenschaften mit häufigen Mieterwechseln können solche administrativen Arbeiten einiges an Zeit kosten.