Ist Time-Sharing eine Alternative zur Zweitwohnung?

Auf der Suche nach Alternativen zu «kalten Betten» taucht vermehrt das Schlagwort Time-Sharing auf. Das Teilzeitwohnrecht umfasst eine längerfristige finanzielle Beteiligung und das Recht auf eine zeitweise Nutzung einer Ferienwohnung oder eines Hotelzimmers. Man kann dabei unter vielfältigsten vertraglichen Ausgestaltungen zwei grundsätzlich verschiedene Formen des Time-Sharing unterscheiden: die Beteiligung an einem bestimmten Objekt meist in Form des Eigentumserwerbs einerseits und das Club-System mit dem Erwerb von Nutzungsrechten andererseits. Welche Form geeigneter ist, hängt von den persönlichen Präferenzen ab.

Namhafte global tätige Hotelkonzerne bieten mittlerweile Time-Sharing-Modelle an. Auch in der Schweiz fasst das Teilnutzungsrecht Fuss. Rocksresort in Laax oder das InterContinental Davos Resort & Spa sind Beispiele des «Buy to use and let»-Konzeptes, bei dem der Käufer mit einer Wohnung das Recht auf Nutzung für eine bestimmte Dauer erwirbt. In der übrigen Zeit werden die Wohnungen fremdvermietet. Der grösste europäische Anbieter des Club-Systems hat sein Domizil übrigens auch in der Schweiz: Hapimag betreibt weltweit 57 Resorts und zählt über 140’000 Mitglieder.

International ist der Ruf des Time-Sharing allerdings nicht der beste. Vor allem aus dem Ausland, aber teilweise auch aus der Schweiz sind Meldungen über Betrügereien unseriöser Anbieter zu vernehmen. In der Schweiz hat es das Parlament vor nicht allzu langer Zeit abgelehnt, Time-Sharing gesetzlich klarer zu regeln. Den Interessenten bleibt damit nur, den Vertrag vor der Unterzeichnung genau zu lesen, sich der langfristigen Konsequenzen bewusst zu werden und allenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.