Ist eine Hausordnung überhaupt rechtlich verbindlich?

Alt, jung, konservativ, progressiv, laut, leise, pedantisch, chaotisch – gerade wenn viele und sehr verschiedene Menschen unter einem Dach wohnen, können Regeln das Zusammenleben vereinfachen. Deshalb hängt auch im Treppenhaus vieler Mehrfamilienhäuser eine Hausordnung. Darin werden Rechte und Pflichten der Mieter festgelegt. Die Hausordnung regelt beispielsweise die Reinigung von gemeinschaftlichen Bereichen wie Waschküche, Kellergang oder Treppenhaus. Sie legt fest, wer wann waschen darf, wie der Aussenbereich zu nutzen ist, was im Treppenhaus stehen darf oder um welche Uhrzeit die Haustüre abzuschliessen ist. Sie beinhaltet meist auch Verhaltensregeln, wie die Einhaltung von Mittags- und Nachtruhe, Vorgaben zum Grillieren auf dem Balkon oder die generelle Aufforderung zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

Mit der für alle sichtbaren Anbringung der Hausordnung im Gebäude hat sie aber noch keinen rechtlich verbindlichen Charakter. Diesen erlangt sie erst, wenn die Mieter ausdrücklich zustimmen. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass sie als fester, integrierter Bestandteil des Mietvertrags definiert und mitunterzeichnet wird. Die Regeln darin kann der Vermieter selbst festlegen. Natürlich dürfen diese nicht gegen geltendes Recht verstossen. Ausserdem sollen die Vorschriften verhältnismässig sein und die Mieter nicht zu fest in ihrem Privatleben einschränken. So darf beispielsweise ein kurzes Duschen auch nach 22 Uhr nicht verboten werden.

Wird eine neue Hausordnung geschaffen oder die bestehende durch den Vermieter abgeändert, muss eine Mietvertragsanpassung mit einem vom Kanton genehmigten Formular auf den nächsten Kündigungstermin hin vorgenommen werden. Nur so ist die neue Hausordnung rechtlich verbindlich und ermöglicht dem Vermieter entsprechende Schritte bei Nichteinhaltung der Regeln.