Hypothek aufstocken: Das gilt es zu beachten

Die Renovation der Küche, eine Aufstockung des Einfamilienhauses oder der Anbau eines Wintergartens kosten schnell eine Stange Geld. «Dann erhöhe ich doch einfach meinen Hypothekarkredit», mag sich manch Eigenheimbesitzer denken. Ganz so einfach ist es aber nicht. Beispielsweise vergeben Finanzinstitute für Geldbeträge unter rund 20’000 Franken nur ungern neue Hypothekarkredite. Kleinere Renovationen oder Unterhaltsarbeiten müssen im Normalfall also vollständig aus dem eigenen Sack bezahlt werden.

Wichtig zu wissen ist ausserdem: Für die Aufstockung eines Kredits gelten die bei Hypotheken üblichen Spielregeln. Erhöht werden kann die Hypothek immer nur bis maximal 80 Prozent des Liegenschaftenwertes. Liegt die aktuelle Belehnung bereits bei diesem Wert, müssen mindestens 20 Prozent der Baukosten aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Und selbst wenn dieses Geld aufgetrieben werden kann, garantiert dies noch keine Kreditzusage. Denn eine Bank wird nur Massnahmen finanzieren, die zu einer Wertsteigerung der Immobilie beitragen. Der Ersatz der alten Küche durch eine gleichwertige neue zählt beispielsweise nicht dazu – der Anbau eines Wintergartens hingegen schon.

Und auch die Kreditwürdigkeit des Hausbesitzers muss für eine Hypothekaraufstockung gegeben sein. In diesem Zusammenhang wird das Finanzinstitut möglicherweise die Einkommensverhältnisse wieder einmal ganz genau unter die Lupe nehmen. Hat sich das Einkommen der Schuldner zwischenzeitlich verringert, könnte die Bank die bereits bestehende Hypothek sogar nach unten anpassen: Statt neues Geld zu erhalten, müsste der Bank dann erst mal welches zurückbezahlt werden. Diesen Punkt müssen vor allem Eigenheimbesitzer beachten, die pensioniert sind oder kurz davor stehen. Denn spätestens mit der Pensionierung sinkt oft auch das Einkommen.