Hypothek auf neue Liegenschaft übertragen

Während der Familienphase ist das Einfamilienhaus eine beliebte Wohnform. Wer hingegen ins Pensionsalter kommt und beispielsweise zu zweit auf drei Stockwerken lebt, denkt vielleicht darüber nach, das Haus zu verkaufen und mit dem Geld eine zentral gelegene, altersgerechte Eigentumswohnung zu kaufen.

Bevor man die Pläne in die Tat umsetzt, ist es wichtig, sich mit der finanziellen Seite des Vorhabens auseinanderzusetzen. Im Vordergrund stehen dabei einerseits die Hypothek, andererseits die zeitliche Kredit-Abfolge. Läuft der Hypothekarvertrag über den Zeitpunkt des Umzugs hinaus, kann er meist nur mit einer happigen Strafgebühr gekündet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Hypothek vom Haus auf die Wohnung zu übertragen – aber nur dann, wenn die Bank zustimmt und die neue Immobilie mindestens den gleichen Wert hat wie das bisherige Haus. Läuft der Vertrag mit der Bank vor dem Verkauf aus, kann die Zeit bis zum Umzug mit einer kurz laufenden oder jederzeit kündbaren Hypothek – beispielsweise einem variablen Produkt – überbrückt und für die Wohnung schliesslich ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Finanziell heikel ist der Umzug auch, wenn sich für das Haus vor dem Erwerb der neuen Wohnung kein Käufer findet. Dann müssen beide Objekte parallel finanziert werden. Je nach Einkommens- und Vermögenssituation ist dies schwierig – etwa weil Eigenkapital fehlt oder das Einkommen für die Tragbarkeit beider Liegenschaften zu klein ist. Zeichnet sich eine parallele Finanzierung ab, lohnt es sich, frühzeitig mit einem neutralen Hypothekarberater eine Lösung zu suchen. Ist der Zeitraum der doppelten Belastung nur kurz – etwa weil das Haus wenige Monate nach dem Umzug vom Käufer übernommen wird – sind die Banken beispielsweise eher bereit, eine fehlende Tragbarkeit zu akzeptieren.