Genügend Rücklagen bilden für Unterhalt und Nebenkosten

Ein Eigenheim kostet nicht nur Hypothekarzinsen; sondern verursacht ausserdem regelmässige Kosten für Reparaturen, Versicherungen, Abgaben, Gebühren oder den Ersatz von defekten Geräten. Dessen sind sich die meisten Eigenheimbesitzer bewusst. Trotzdem bilden viele von ihnen keine entsprechenden Rücklagen. Stehen dann Sanierungsarbeiten am Gebäude an, aber fehlt dafür das Geld und es kann unangenehm werden; beispielsweise aufgrund teurer Folgeschäden, falls defekte Stellen nicht rechtzeitig repariert werden. Mangelnder Unterhalt führt erfahrungsgemäss längerfristig zu einer Entwertung der Liegenschaft.

Aber wie hoch sollen diese Rücklagen sein? Bewährt hat es sich in der Praxis, jährlich rund ein Prozent der Liegenschaftskosten (Preis für Land und Bau bzw. Kaufpreis der bestehenden Liegenschaft) auf die Seite zu legen – vorausgesetzt, das Haus oder die Wohnung ist neu oder zumindest renoviert und in tadellosem Zustand. Bei nicht sanierten Altbauten oder Liegenschaften sind die Rücklagen entsprechend zu erhöhen.

Von diesen Reserven werden ca. 0.7 Prozent für die Nebenkosten und den laufenden Unterhalt verwendet. Dazu zählen Versicherungsprämien für die Immobilie, öffentliche Abgaben (Wasser, Abwasser, Kehricht- und Grünabfuhr, Liegenschafts- oder Grundsteuern etc.), Kabel-/Glasfaseranschluss, Betriebskosten (Heizöl, Gas, Strom, Serviceabonnements, Kaminfeger, Reinigungs- und Unterhaltsmaterial), laufender Unterhalt (Reparaturen an technischen Geräten, kleinere Reparaturen am Gebäude etc.) oder der Garten- und Umgebungsunterhalt. Die restlichen ca. 0.3 Prozent werden für spätere grössere Investitionen zurückgelegt. Dazu gehören der Ersatz von defekten Haushaltsgeräten, Renovationsarbeiten oder die Erneuerung der Küche beziehungsweise des Badezimmers.