Ferienwohnung: Strengere Regeln für Hypothek

Die Suche nach Ferienwohnungen im eigenen Land hat gerade im Zuge der Corona-Pandemie nochmals angezogen. Das treibt natürlich auch die Preise in die Höhe. Für viele ist es derzeit deshalb schwierig, überhaupt noch bezahlbare Objekte zu finden. Dazu tragen nicht zuletzt auch die strengeren Regeln der Finanzinstitute bei, die sie bei der Hypotheken-Vergabe für Zweitwohnungen anwenden.

Das fängt bereits beim Eigenkapital an: Die Hypothekaranbieter verlangen, dass Käufer von Ferienwohnungen mindestens 30 bis 50 Prozent des Kaufpreises aus eigenen Mitteln bezahlen – beim Erstwohnsitz sind es nur 20 Prozent. Erschwerend kommt hinzu, dass für eine Zweitwohnung auch keine Gelder aus der Pensionskasse oder der Säule 3a bezogen werden dürfen. Und selbst wer über das nötige Eigenkapital verfügt, hat die Hypothek noch nicht auf sicher. Auch beim Ferienwohnungskauf gilt es, die Tragbarkeitsrechnung der Banken zu bestehen. Anhand dieser prüfen die Banken, ob sich die Kreditnehmer mit ihrem Einkommen die Hypozinsen auch bei einem Anstieg auf bis fünf Prozent, die nötigen Rücklagen, die Nebenkosten sowie Amortisationszahlungen leisten können. Die Belastung darf dabei maximal einen Drittel des Einkommens betragen.

Apropos Amortisationszahlung – auch hier gilt bei Zweitwohnungen eine strengere Regel: Der Kredit muss meist innerhalb von 15 Jahren so weit zurückbezahlt werden, dass die Belehnung höchstens noch 50 Prozent des Verkehrswerts beträgt (bei Erstwohnsitz 65%). Einen Ausweg gibt es für jene, die bereits ein Eigenheim besitzen: Sie könnten die bestehende Hypothek auf bis zu 80 Prozent aufstocken und das Kapital zur Finanzierung der Ferienwohnung einsetzen. Das funktioniert natürlich nur, wenn das Finanzinstitut auch mitspielt.