Energiestrategie 2050 und deren Auswirkung auf Immobilien

Die SVP sammelt derzeit Unterschriften für das Referendum gegen das revidierte Energiegesetz. Demnach wird das Volk über das Schicksal der Energiestrategie 2050 entscheiden, deren erster Baustein das revidierte Energiegesetz ist. Sagt das Volk Ja, tritt das Gesetz Anfang 2018 in Kraft.

Die gesamte Bevölkerung wird mit einem höheren Netzzuschlag von maximal 2,3 Rp./kWh auf den Strom belastet. Seit 1. Januar 2017 liegt dieser bei 1,5 Rp. Verwendet wird der erhöhte Zuschlag vor allem für Einspeisevergütungen für erneuerbare Energie (1,3 Rp.). Diese Förderung ist jedoch befristet. Ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten des ersten Massnahmenpakets – also mutmasslich ab 2022 – werden keine neuen Verpflichtungen im Einspeiseprämiensystem mehr eingegangen, ab dem Jahr 2031 keine neuen Investitionsbeiträge und Einmalvergütungen mehr bezahlt.

Was den Energieverbrauch in Gebäuden betrifft, so sind die Kantone gefordert. Sie müssen Vorschriften für die sparsame und effiziente Energienutzung erlassen, namentlich Vorschriften über den maximalen Anteil nicht erneuerbarer Energien. Die Kantone sind auch gefordert, über die Angabe des Energieverbrauchs von Gebäuden mittels eines Gebäudeenergieausweises zu bestimmen.

Das Massnahmenpaket sieht weiter die Erhöhung der Maximalsumme für das Gebäudeprogramm von heute CHF 300 Mio. auf neu CHF 450 Mio. vor. Insgesamt werden die Verbraucher durch das erste Massnahmenpaket stärker belastet, wobei die Immobilieneigentümer stärkere Anreize zur energetischen Sanierung und Installation erhalten – allerdings auch nur bis 2021. Danach geht das Förder- in ein Lenkungssystem mit Klima- und Stromabgaben über. Jene Eigentümer, die keine Massnahmen ergreifen, werden ab den 2020er-Jahren finanziell büssen.