Eigentumswohnung als Anlageobjekt?

Das angesparte oder geerbte Kapital ist gross, das Anlegen an der Börse nicht jedermanns Sache und die Sparzinsen sind im Keller. Eine Ausgangslage, bei der sich manch einer überlegt eine Eigentumswohnung zu kaufen und sie gewinnbringend weiter zu vermieten. Auf den ersten Blick, gerade angesichts der relativ hohen Mietzinsen an guten Lagen, eine verlockende Idee.

Trotzdem sollte man das Vorhaben nicht ohne Vorabklärungen umsetzen. Wichtigste Voraussetzung ist, dass im Reglement der Stockwerkeigentümerschaft die Weitervermietung der eigenen Wohnung überhaupt erlaubt ist. Gibt es von dieser Seite keine Hindernisse, sollte man genau ausrechnen, ob sich die Investition finanziell wirklich lohnt. Das hängt unter anderem auch von der individuellen Ausgangslage ab – beispielsweise davon, ob es für den Wohnungskauf zusätzlich eine Hypothek braucht, vom Kaufpreis und natürlich von der erzielbaren Miete am jeweiligen Ort. Nicht vergessen darf man bei der Berechnung die anfallenden Stockwerkeigentümer-Nebenkosten wie etwa Steuern, Einlagen in den Erneuerungsfonds, Mietzinsausfälle wegen Leerstand, Versicherungen, eventuelle Hypothekarzinsen sowie Rücklagen für den Unterhalt der Wohnung. In seine Abwägungen einbeziehen sollte man zudem das Klumpenrisiko. Denn das Kapital steckt in einer einzigen Anlage, die je nach Marktsituation vielleicht gar nicht oder nur mit Verlust verkauft werden kann, wenn ungeplant flüssige Mittel benötigt werden.

Nicht zu unterschätzen ist schliesslich, dass man die Rolle des Vermieters übernehmen muss mit allen dazugehörigen Pflichten: etwa die Mietersuche, der Abschluss des Mietvertrags, die Abrechnung der Nebenkosten, Reparaturen, die Kontrolle der Mietzinszahlungen, die Bearbeitung von Reklamationen oder die Koordination von Renovationsarbeiten beim Mieterwechsel. Aufgaben, die man gegen ein Entgelt aber auch an einen Immobilientreuhänder delegieren kann.