Dürfen Mieter die Heizung abstellen?

Ein dreimonatiger Sprachaufenthalt oder ein längerer beruflicher Einsatz im Ausland – manch ein Mieter hat sich wohl schon die Frage gestellt, ob er während einer längeren Abwesenheit im Winterhalbjahr die Heizung abschalten soll. Damit könnten schliesslich nicht nur Nebenkosten sondern auch Energie gespart werden. Drei Dinge sind dabei aus Sicht des Vermieters zu beachten: Erstens darf den Mietern bezüglich Raumtemperatur nichts vorgeschrieben werden. Zweitens besteht gesetzlich keine Regelung zu einer grundsätzlichen Heizpflicht seitens der Mieterschaft. Drittens haben die Mieter aber auch eine Sorgfaltspflicht im Umgang mit der Mietsache und können andernfalls Schadenersatzpflichtig sein.

Eins ist klar: Es ist nicht empfehlenswert, die Heizung während der kalten Jahreszeit abzustellen. Denn ein zu starkes Abkühlen kann beispielsweise Frostschäden in wasserführenden Leitungen verursachen. Auch Risse, die Ablösung von Beschichtungen oder Schimmelbildung können die Folge sein. Letzteres droht vor allem in schlecht gedämmten, zu wenig belüfteten Gebäuden. Wird die Raumtemperatur über eine längere Zeit abgesenkt, ist es deshalb ratsam vor der Abreise noch einmal richtig zu lüften und auch danach dafür zu sorgen, dass regelmässig gelüftet wird. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn sich viele Pflanzen in der Wohnung befinden.

Klar ist auch: Das Herunterschrauben der Heizung ist aus Sicht des Umweltschutzes sinnvoll. Jedes Grad weniger entspricht einer Energieeinsparung von rund sechs Prozent. Auf welche Temperatur die Heizung vor einer längeren Ferienreise maximal abgesenkt werden soll, darüber gibt es unterschiedliche Empfehlungen, die von 12 bis 16 Grad reichen. Mit 14 Grad fährt man also wohl nicht schlecht. Dies entspricht der Einstellung des Thermostats auf Stufe 1.5.