Doppelfinanzierung beim Wechsel vom Haus in die Wohnung

Die Kinder sind ausgezogen, das Haus ist zu gross und der Garten macht mehr Arbeit als Vergnügen – eine Situation, die viele ältere Paare kennen. Spätestens mit der Pensionierung ändern sich die Bedürfnisse und nicht wenige liebäugeln damit, das Haus zu verkaufen und in eine Eigentumswohnung umzuziehen. Damit der Wechsel glatt über die Bühne geht, braucht es vor allem bei den Finanzen eine gute Vorausplanung. Dazu lohnt es sich, frühzeitig einen neutralen Berater – etwa einen Hypothekarspezialisten – beizuziehen.

Optimalerweise würde man das Haus verkaufen und mit dem Erlös anschliessend die Wohnung erwerben. In der Realität gibt es jedoch meist Überschneidungen, weil die Wohnung bereits gekauft werden muss, während man das Haus noch besitzt. Das erfordert eine zeitlich begrenzte Doppelfinanzierung, denn auch für die neue Wohnung benötigt man mindestens zwanzig Prozent Eigenkapital. Und um beide Hypotheken finanzieren zu können, ist ein genügend hohes Einkommen vonnöten. Zeichnet sich ab, dass diese Phase kurz ausfällt und das Haus bereits auch einen Käufer hat, sind die Banken aber meist bereit, zumindest die Regeln für die Tragbarkeit etwas weiter auszulegen.

Meist ist das benötigte Eigenkapital für die neue Wohnung die grössere Hürde. Reichen die Ersparnisse nicht aus, gibt es weitere Möglichkeiten: Ist das bestehende Haus nicht voll belehnt, kann man dessen Hypothek aufstocken oder mit einem darauf spezialisierten Anbieter eine sogenannten Brückenfinanzierung abschliessen. Dabei handelt es sich um einen zeitlich begrenzten Kredit, bei dem beide Liegenschaften als Sicherheit dienen. Befindet man sich nur noch maximal fünf Jahre vor der Pensionierung, können auch bereits Gelder aus der 3. Säule bezogen und als Eigenkapital verwendet werden.