Den Kindern beim Eigenheimkauf helfen

Die Medien-Schlagzeilen der letzten Monate lauteten durchwegs so: «Der Traum vom Eigenheim rückt immer weiter weg.» Oder: «Normalverdiener können sich kein Eigenheim mehr leisten.» Tatsächlich sind die Immobilienpreise in den letzten Jahren derart drastisch angestiegen, dass sich gerade jüngere Haushalte den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung oft nicht mehr leisten können – entweder weil der Jahresverdienst nicht ausreicht oder der erforderliche Anteil Eigenkapital (min. 20% des Kaufpreises) nicht aufgebracht werden kann – oder wegen beidem. Fehlt es am Eigenkapital, können Eltern ihren Kindern möglicherweise unter die Arme greifen.

Verfügen die Eltern über genügend Kapital, kommt beispielsweise ein Erbvorbezug in Frage. Dabei darf jedoch die Ausgleichspflicht gegenüber anderen Erben nicht vergessen werden. Eine weitere Möglichkeit ist ein privates Darlehen zu gewähren – mit oder ohne Zinsen. Wichtig zu beachten ist dabei: Etliche Finanzinstitute zählen Darlehen nur dann zum Eigenkapital, wenn keine Rückzahlungspflicht besteht. Auf jeden Fall sollte ein schriftlicher Darlehensvertrag aufgesetzt werden, der sämtliche wichtigen Punkte regelt.

Als Eltern kann man sich aber auch als Bürgen oder Solidarschuldner anbieten – je nach Finanzinstitut hilft dies bei der Hypothekenvergabe. Im Gegensatz zur Solidarhaftung kann man bei der Bürgschaft diese auch nur auf einen Teilbetrag der Hypothek begrenzen – und damit auch die Haftung. Eine seltener gewählte Option ist der Erwerb der Liegenschaft durch die Eltern inklusive Abschluss eines Kaufrechtsvertrages mit dem Kind. Dadurch hat das Kind mehr Zeit zum Sparen, kann das Haus trotzdem bereits beziehen und innerhalb einer festgelegten Zeit (max. 10 Jahre) den Eltern zu einem fix vereinbarten Preis abkaufen.