Darf Google meinen Garten fotografieren?

Im Gegensatz zu den Nachbarländern Frankreich und Italien ist die Schweiz auf Google Street View mit Ausnahme der grösseren Agglomerationen eine «Terra incognita». Dem Vernehmen nach sind seit vergangenem Jahr aber wieder Aufnahmefahrzeuge unterwegs, unser Strassennetz und die angrenzende Umgebung zu fotografieren.

Der Grund für diesen «Rückstand» dürfte in den strengen Auflagen zu finden sein, die der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte 2009 für die «Bearbeitung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen über Personen und Autokennzeichen im Internet» erlassen hatte und die schliesslich 2012 in einem Urteil des Bundesgerichts weitgehend bestätigt wurden. In der Folge musste der Internetdienst über die Bücher und die Art der Aufnahme sowie die Bearbeitung der Daten überdenken.

Eine der Auflagen, die vom Bundesgericht vollumfänglich bestätigt wurde, betrifft die Aufnahme mittels hoch stehenden Kameras, die unter anderem Einblicke in private Bereiche wie umfriedete Höfe und Gärten ermöglichen. Das Gericht stützte die Auffassung, wonach Abbildungen von Privatbereichen, die dem Einblick eines gewöhnlichen Passanten verschlossen bleiben, nicht ohne die Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht werden dürfen. Konkret muss Google die Höhe der Kamera auf zwei Meter senken.

Für bereits aufgeschaltete Bilder gewährte das Gericht eine Übergangsfrist von drei Jahren für eine entsprechende Korrektur. Im Netz sind aber auch heute noch zahlreiche Strassenzüge zu finden, deren Aufnahmen den strengeren Anforderungen nicht genügen.

Weiter muss Google mindestens eine Woche im Voraus über lokale Medien informieren, wo Aufnahmen gemacht werden, und eine Woche vor der Veröffentlichung bekanntgeben, welche Örtlichkeiten aufgeschaltet werden.