Bezahlt die Gebäudeversicherung Erdbebenschäden?

Vor allem im St. Galler Rheintal kommen immer wieder leichte Erdbeben vor. Schäden verursachen sie in der Regel keine. Gemäss Experten ist in der Schweiz aber alle 100 bis 150 Jahre mit einem stärkeren Beben zu rechnen, das auch Gebäude beschädigen könnte. Für Liegenschaftsbesitzer stellt sich deshalb die Frage, ob sie in einem solchen Fall versichert wären. Die Regelung dafür variiert in den Ostschweizer Kantonen. Appenzell Innerrhoden beispielsweise kennt keine obligatorische Versicherung für Elementarschäden an Gebäuden. Hier hängt die Deckung im Falle eines Erdbebens alleine von der Police ab, die der Hausbesitzer mit dem jeweiligen privaten Gebäudeversicherer abgeschlossen hat.

Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen und Thurgau hingegen verfügen über eine obligatorische, kantonale Gebäudeversicherung. Diese schliesst zwar Erdbebenschäden explizit aus. Weil die drei Kantone aber Mitglied eines Pools mit 18 kantonalen Gebäudeversicherungen sind, würde dieser bei Beben ab der Stärke 7 Schäden übernehmen. Dafür stehen zwei Milliarden Franken bereit. Bei einem starken, grossflächigen Beben dürfte dieses Geld aber kaum reichen. Dann würde jeder Versicherte nur anteilsmässig entschädigt. Der Selbstbehalt beträgt zudem zehn Prozent. Vom Pool nicht gedeckt sind ausserdem Schäden schwächerer Beben, die aber durchaus ins Geld gehen können.

Wer sich zusätzlich absichern möchte, kann eine private Erdbebenversicherung abschliessen. Verschiedene Versicherer haben solche im Angebot, ebenso der Hauseigentümerverband. Je nach Umfang der Police decken solche Versicherungen auch Schäden schwächerer Beben, Kosten aufgrund von Plünderungen oder den Ausfall von Mieterträgen – letzteres ist vor allem für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ein wichtiger Punkt.