Bei Privatstrassen ist Vorsicht angebracht

Wer eine Immobilie kauft, sollte sich bewusst sein: Längst nicht jede Strasse, die eine Liegenschaft erschliesst, befindet sich im Besitz der öffentlichen Hand. Selbst in dicht bebauten Wohnquartieren kann es sein, dass ganze Strassenzüge eine private Besitzerschaft haben. Gelegentlich ist dies aufgrund einer entsprechenden Beschilderung offensichtlich, manchmal können Laien aber auch nicht erkennen, wem eine Strasse gehört.

Während die rechtliche Situation für Nutzer und Anstösser bei öffentlichen Strassen klar geregelt ist, können diejenigen in Privatbesitz für den Käufer einer angrenzenden Immobilie Überraschungen mit sich bringen. Denn je nach rechtlicher Situation, wird man mit dem Kauf des Hauses Mitbesitzer der gesamten Strasse – etwa in Form einer Korporation – oder besitzt nur ein klar definiertes Stück davon. Beide Formen des Besitzes bringen Pflichten mit sich – etwa für den Unterhalt und die Sicherheit. Das kann durchaus ins Geld gehen.

Besonders heikel wird die Sache, wenn man mit der Liegenschaft nur ein Stück der Strasse erwirbt. Dann gilt es unbedingt zu prüfen, ob für alle anderen Strassenstücke, die man für die Zufahrt zum Haus benötigt, auch ein entsprechendes Wegrecht zugunsten der eigenen Parzelle im Grundbuch eingetragen ist. Falls nicht, könnte dies zu rechtlichen Schwierigkeiten führen. Aufpassen muss man auch, wenn nur ein Fusswegrecht eingetragen ist, man aber mit dem Auto zur Liegenschaft fahren möchte. Dann könnte einem ein missliebiger Nachbar einen Strich durch die Rechnung machen. Ist der Kauf einer Liegenschaft geplant, deren Erschliessung zumindest teilweise über private Strassen führt, empfiehlt es sich deshalb, die entsprechenden Verträge und Grundbucheinträge noch vor dem Abschluss des Kaufvertrages von einem Fachanwalt genau prüfen zu lassen.