Welche Folgen hat ein Systemwechsel?

Mitte August hat sich die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben mit dem Systemwechsel bei der Besteuerung des Eigenmietwerts befasst. Sie hat bei der Verwaltung einen Vorentwurf mit folgenden Eckpunkten in Auftrag gegeben: Der Schuldzinsabzug auf selbstgenutztem Wohneigentum soll aufgehoben werden und die Liegenschaftsunterhaltskosten künftig nicht mehr abzugsfähig sein. Auf Bundesebene entfallen sowohl Energiespar- und Umweltabzüge als auch Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten. Hingegen soll es den Kantonen überlassen bleiben, ob sie in ihrer Steuergesetzgebung die Möglichkeit solcher Abzüge beibehalten. Ausgenommen vom Systemwechsel wären Zweitwohnungen und Ersterwerber von Wohneigentum.

Welche Folgen der Systemwechsel für den einzelnen Hauseigentümer hätte, lässt sich nur am einzelnen Wohnobjekt und an der jeweiligen Finanzierung sagen. Tendenziell würden Eigentümer mit geringem Unterhalts- und Sanierungsbedarf und solche mit tiefer hypothekarischer Finanzierung profitieren. Demgegenüber werden Altliegenschaften mit grossem Sanierungsbedarf und solche mit umfangreichem Unterhalt weniger attraktiv. Ebenso verlieren würden Eigentümer mit einer hohen Hypothek. Ob Wohneigentum für junge und weniger finanzkräftige Kaufinteressenten noch erschwinglich ist, hängt von der Ausgestaltung der Vorlage ab.

Eigentümer sollten sich jetzt Überlegungen machen: Stehen erstens noch umfangreiche Sanierungen an, die unter der geltenden Regelung noch abzugsfähig sind, so sind solche nun ins Auge zu fassen. Besteht zweitens eine Hypothek, die durch Erspartes – allenfalls auch aus der beruflichen oder privaten Vorsorge – amortisiert werden könnte, so sind die Folgen für die Zinsbelastung und die Vermögenssituation jetzt vertieft zu prüfen.