Wenn in einem Mehrfamilienhaus plötzlich Kameras installiert werden, die etwa die Briefkästen, den Eingangsbereich oder das Treppenhaus im Visier haben, können sich die Mietenden schnell einmal überwacht fühlen. Und die Frage stellt sich: Muss ich eine solche unangenehme Beobachtung wirklich dulden? Nicht unbedingt, denn die Verwaltung müsste eigentlich noch vor der Installation der Kameras alle Betroffenen darüber in Kenntnis setzen. Das gilt ebenso für Besuchende. Auch sie müssen vor dem Betreten des überwachten Bereichs darüber informiert werden, beispielsweise mittels eines entsprechenden Hinweisschildes.
Ob eine Videoüberwachung geduldet werden muss, hängt immer auch mit einer Interessenabwägung zusammen. Es geht dabei darum, ob das Interesse an verbesserter Sicherheit überwiegt oder der Schutz der Privatsphäre der gefilmten Personen. Gründe für Kameras können sein, dass die Verwaltung Vandalismus, Übergriffe oder Diebstähle verhindern möchte. Grundsätzlich nicht erlaubt sind Kameras, die Personen auf öffentlichem Grund erfassen – also etwa auf dem Trottoir oder der Strasse.
Wer sich durch eine Videoüberwachung gestört fühlt, sollte zuerst das Gespräch mit der Verwaltung suchen. Hat man das Gefühl, dass die Persönlichkeitsrechte verletzt werden, kann auch ein Umplatzieren der Kamera thematisiert werden. Eine weitere Möglichkeit ist, ein Auskunftsgesuch zu stellen – ein entsprechender Musterbrief steht auf der Webseite der Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zum Download bereit (www.edoeb.admin.ch). Erzielt man keine Einigung, kann man sich an die zuständige Schlichtungsbehörde wenden. Sollte auch dies erfolglos bleiben, besteht die Möglichkeit, daraufhin beim Zivilgericht ein Verfahren einzuleiten. Gerichtskosten fallen hierfür keine an, doch allfällige Anwaltskosten müssen selbst getragen werden.