Asbestfasern galten lange Zeit als einer der besten Baustoffe, denn das Material ist einfach herstellbar, absolut feuerfest, leicht, gut verarbeitbar und langlebig. Lange Zeit wusste man jedoch nicht, dass Asbest einen gravierenden Nachteil hat: Werden die sehr feinen Fasern eingeatmet, können sie Lungenkrebs verursachen. Deshalb ist die Verwendung von Asbest in der Schweiz seit 1990 verboten.
Trotzdem ist das Material noch immer in tausenden älteren Liegenschaften vorhanden, teils als Kleber hinter Fliesen, in Verputzen, Kunststoffbodenbelägen, Elektrotableaus, Dachbedeckungen oder Fassadenverkleidungen. Solange solche asbesthaltigen Baustoffe nicht bearbeitet werden, geht in der Regel kein Risiko von ihnen aus. Ist jedoch eine Renovation geplant, muss vorgängig abgeklärt werden, ob in den betroffenen Bereichen Asbest vorhanden ist. Schon das Herausreissen eines asbesthaltigen Kunststoffbodenbelags oder das Absetzen von Fliesen kann heikle Mengen der gefährlichen Fasern freisetzen. Deshalb empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Bei kleineren Eingriffen, etwa beim Austausch eines Bodenbelags, sollte man eine Probe an ein spezialisiertes Labor senden (www.forum-asbest.ch). Bei grösseren Sanierungsarbeiten, die mehrere Bereiche betreffen, sollte hingegen eine Fachperson für Gebäudeschadstoffe beigezogen werden.
Diese prüft dann die betroffenen Bereiche, nimmt Proben und gibt am Schluss Empfehlungen zur fachgerechten Entfernung ab. Das Augenmerk gilt dabei nicht nur dem Asbest, sondern auch weiteren häufig vorkommenden Schadstoffen in Gebäuden, wie etwa Holzschutzmitteln oder Schwermetallen. Die Untersuchung und fachgerechte Entfernung solcher Materialien schützen nicht nur die Handwerker:innen vor Ort, sondern auch alle Bewohner:innen des Hauses. Das ist besonders wichtig, da sich Asbestfasern bei unsachgemässer Entfernung leicht im gesamten Gebäude verteilen können.