Welche Informationen sind bei einer Wohnungsabgabe wichtig?

Nicht nur für die Vermieterschaft, sondern auch für die Mietenden ist es von Vorteil, wenn bei einem Auszug die Wohnungsabgabe gut vorbereitet wird. Das beginnt mit der Terminvereinbarung für die Wohnungsabgabe. Gemäss Gesetz müssen Mietende am letzten Tag der Mietdauer während der üblichen Geschäftszeiten die Wohnung zurückgeben. Häufig ist im Mietvertrag auch geregelt, dass die Abgabe bis spätestens am Mittag des darauffolgenden Tages stattzufinden hat. Wenn klar ist, dass die Mieterschaft sowieso etwas früher auszieht, lässt das der Vermieterschaft Zeit, kleinere Arbeiten ausführen zu lassen.

Wichtig ist auch, die Mieter:innen früh darüber zu informieren, was von ihrer Seite erwartet wird. Dazu gehört beispielsweise, dass sämtliche Schlüssel abzugeben sind und die Reinigung der Wohnung sowie aller Nebenräume organisiert werden muss. Eine Checkliste für die Mieterschaft oder das Reinigungsinstitut kann helfen, dass nichts vergessen geht. Auch Unklarheiten können damit ausgeräumt werden, beispielsweise, ob es ausreicht, den Estrich nur besenrein zu übergeben, oder ob die Rollläden von innen und aussen gereinigt werden müssen.

Die Mieterschaft sollte ebenfalls darauf hingewiesen werden, dass sie gemäss Gesetz für den sogenannten kleinen Unterhalt zuständig ist. Dazu gehört unter anderem, vor dem Auszug defekte Gegenstände wie ein Brauseschlauch oder fehlende Kuchenbleche zu ersetzen. Sinnvoll ist zudem, kurz zu erklären, wie eine Wohnungsabgabe in der Regel abläuft – zum Beispiel, dass ein Protokoll vor Ort erstellt wird, in dem sämtliche Mängel zulasten der Mieterschaft festgehalten werden. Praktisch kann es ausserdem sein, wenn die Mieter:innen einige Reinigungsutensilien zur Abgabe mitbringen, falls kleinere Nachreinigungen nötig wären.