Warum will die Bank so viele Informationen bei einem Hypothekarkredit?

Lohnausweise, Steuererklärung, Pensionskassenausweise, Lebensversicherungspolicen, Einzahlungen in die 3. Säule, Ausweiskopien, Betreibungsregisterauszug – wer einen Antrag für einen Hypothekarkredit stellt, muss einiges preisgeben. Dabei stellt sich schnell einmal die Frage: Warum will das Finanzinstitut so viele Informationen haben?

Da es bei Hypothekarkrediten um hohe Summen geht – bei Wohneigentum in der Regel eine halbe bis eine Million Franken – sind die Hypothekargebenden verpflichtet, genau hinzuschauen. Einerseits aufgrund interner Vorgaben, andererseits auch wegen externer Vorschriften (siehe Ratgeber vom 22.08.2025 zum Thema Basel III). Anhand der Steuererklärung erkennt das Finanzinstitut beispielsweise rasch, wie hoch das Einkommen ist und welche Vermögenswerte vorhanden sind. Die Lohnausweise wiederum belegen, wo die Antragsstellenden arbeiten. Pensionskassenausweise oder Belege über Einzahlungen in die 3. Säule zeigen, ob zusätzliche Sicherheiten vorhanden sind, die angerechnet werden könnten – möglicherweise im Falle einer Pfändung der Gelder. Der Betreibungsregisterauszug liefert Informationen über die finanzielle Reputation der künftigen Schuldner:innen.

Aufgrund der umfangreichen Unterlagen kann das Finanzinstitut schliesslich abwägen, ob im Verhältnis zum Kaufpreis genügend Eigenkapital vorhanden und ob die Tragbarkeit aufgrund der Einkommensverhältnisse gegeben ist. Das dient der Absicherung beider Parteien: Steht die Finanzierung von Anfang an auf wackligen Beinen, ist das Risiko, bei finanziellen Veränderungen das Wohneigentum zwangsverkaufen zu müssen, wesentlich höher – beispielsweise wenn die Hypothekarzinsen stark ansteigen.