Verkauf mit Wohnrecht auf Lebenszeit

Mit dem Übertritt ins Pensionsalter kann für Eigenheimbesitzer:innen das Haus oder die Wohnung zu einer Belastung werden. Nämlich dann, wenn sich die finanzielle Situation verschlechtert, weil die monatlichen Erträge aus AHV, Pensionskasse und 3. Säule tiefer ausfallen als das bisherige Einkommen. Steht die Erneuerung der Hypothek an, könnte aus Sicht der Bank die Tragbarkeit nicht mehr gegeben sein, sodass ein Teil der Hypothekarschuld amortisiert werden müsste.

Was tun, wenn das dafür nötige Geld nicht vorhanden ist? In Frankreich kennt man für solche Situationen das Modell «Viager», was auf Deutsch so viel wie «lebenslänglich» bedeutet. Konkret verkauft man dabei sein Eigenheim an eine Drittperson, sichert sich aber gleichzeitig vertraglich ein lebenslanges Wohnrecht. Abhängig vom Alter der Verkäuferschaft und der damit zu erwartenden Dauer des Wohnrechts wird der Verkaufspreis entsprechend reduziert, da die Käuferschaft die Immobilie über Jahre hinweg nicht selbst nutzen kann und auch keine Mieteinnahmen erhält. Für den Unterhalt ist die Käuferschaft während dieser Zeit jedoch zuständig. Als Verkäufer:in kann man so in den eigenen vier Wänden bleiben, gleichzeitig von einem Teil des bisher im Eigenheim gebundenen Kapitals profitieren und muss keine Hypothekarzahlungen mehr leisten. Die Käuferschaft sichert sich dafür eine für sie interessante Liegenschaft zur späteren Verwendung.

Damit das Modell ohne Streitigkeiten funktioniert, braucht es klare Regelungen. Deshalb sollten die notwendigen Verträge zwingend von einer versierten sowie neutralen Fachperson geprüft werden. Zudem ist es wichtig, den Verkauf frühzeitig mit potenziellen Nachkommen zu besprechen, da die Liegenschaft später nicht mehr zur Erbmasse gehören wird, sondern vollständig an die Käuferschaft übergehen wird.