Bauland oder zahlbare Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser an zentraleren Lagen sind nach wie vor rar. Manchmal finden sich darunter auch Angebote, die mit einem Baurecht für das Grundstück verknüpft sind. Das ist insbesondere meist dann der Fall, wenn das Land der öffentlichen Hand oder einer Stiftung gehört.
Wer auf Baurechtsland ein Haus baut oder ein bestehendes Objekt auf einem solchen Grundstück erwirbt, sollte sich vorab genauer mit den Vor- und Nachteilen dieser Eigentumsform auseinandersetzen. Auf den ersten Blick ist ein grosser Vorteil der tiefere Kapitalbedarf, da das Land nicht gekauft, sondern vereinfacht ausgedrückt nur «gemietet» werden muss. Somit fallen ausschliesslich die Kosten für das Gebäude oder dessen Erstellung an. Entsprechend tiefer ist auch die benötigte Hypothek. Dafür können – je nach Höhe des Baurechtszinses – die monatlichen Fixkosten grösser sein als bei einer höheren Hypothekarbelastung. Aus baulicher Sicht stellt ein Objekt auf einem Baurechtsgrundstück keinen Nachteil dar: In der Regel kann man damit gleich frei umgehen wie bei einer Liegenschaft auf eigenem Land.
Ein gewichtiger Nachteil kann jedoch die beschränkte Nutzungsdauer sein. Die Maximaldauer beträgt gemäss Gesetz 100 Jahre, kann aber auch auf 30 oder 60 Jahre beschränkt sein. Je näher der Ablauf rückt, desto schwieriger ist ein eventueller Verkauf oder eine Übernahme durch Erbschaft und umso besser müssen auch Investitionen ins Objekt überdacht werden. Zwar wird für die Rückgabe in der Regel eine sogenannte Heimfallentschädigung ausgemacht, die der Geber oder die Geberin des Baurechts an die Nutzerschaft des Grundstücks zu zahlen haben. Unter Umständen fällt diese dann aber je nach Art der abgemachten Berechnung nicht so hoch aus wie erwünscht.