So wirkt sich Basel III auf Hypotheken aus

Was im ersten Moment nach einer Poststelle klingt, sind in der Realität verschärfte Regeln für den Bankensektor. So benannt, weil die Vorgaben jeweils vom sogenannten Basler Ausschuss für Bankenaufsicht erarbeitet werden. Nach den Regelungen I und II ist seit Anfang 2025 auch das dritte Paket der Vorgaben in Kraft. Im Kern geht es dabei vor allem um die Eigenkapitalquote der Banken. Die neuen, höheren Quoten haben auch direkte Auswirkungen auf die Vergabe und die Kosten von Hypothekarkrediten. Betroffen sind in erster Linie Eigentümer:innen von Renditeliegenschaften, in kleinerem Mass aber auch Käufer:innen von Eigenheimen.

Wer ein Mehrfamilienhaus erwerben möchte oder eine bestehende Hypothek ablösen will, bekommt die Folgen von Basel III primär auf der Kostenseite zu spüren: Zwar wurde die bisherige Obergrenze der Belehnung von 75 % bei Renditeliegenschaften aufgehoben, die Banken müssen aber bei einer Belehnung von über 60 % des Liegenschaftswerts oder Kaufpreises im Hintergrund wesentlich mehr eigenes Kapital nachweisen. Diesen zusätzlichen Sicherheitsaufwand wälzen sie dann auf die Kosten für die Hypothek ab. Für die Eigentümer:innen der Liegenschaft bedeutet dies eine tiefere Rendite oder im schlimmsten Fall eine niedrigere Belehnungsgrenze. Denn wenn die wesentlich höheren Hypothekarkosten nicht durch die zu erwartenden Erträge gedeckt sind, verlangt die Bank einen höheren Anteil Eigenkapital.

Wer ein Eigenheim kauft, muss bei einer hohen Belehnung aufgrund von Basel III eher mit einer Ablehnung rechnen oder dann mit zusätzlichen Kosten. Auch hier überwälzen die Banken den zusätzlichen Aufwand aufgrund der strengeren Eigenkapitalregeln in Form eines Risikozuschlags auf die Hypothek.