Wer einer WG eine Wohnung vermietet, schliesst mit der Bewohnerschaft oft einen Vertrag mit solidarischer Haftung ab. Gleiches gilt auch, wenn Eltern den Mietvertrag ihres erwachsenen Sohnes als zusätzliche Sicherheit für die Vermieterschaft mitunterschreiben. Bei solchen Verträgen mit Solidarhaftung gelten einige spezielle Regelungen, die man als Vermieter:in kennen sollte, um je nach Situation rechtlich korrekt handeln zu können.
Grundsätzlich haften alle Unterzeichnenden gemeinsam für die Bezahlung der Miete und der Nebenkosten sowie für Schäden – unabhängig davon, ob sie im Objekt wohnen. Wird die Miete nicht bezahlt oder werden Schäden nach dem Auszug nicht beglichen, kann man als Vermieter:in die Forderungen entweder an alle solidarisch haftenden Personen richten oder – wenn dies aufgrund der finanziellen Verhältnisse der Betroffenen einfacher ist – auch nur an eine von ihnen. Diese muss dann selbst versuchen, das Geld bei den anderen Vertragspartner:innen zurückzuholen. Das Mietzinsdepot wiederum wird nur an diejenige Person zurückerstattet, die es ursprünglich einbezahlt hatte.
Möchte man als Vermieter:in ein Objekt mit Solidarmietvertrag kündigen, muss das Schreiben allen im Vertrag genannten Personen zugestellt werden. Wollen die Mieter:innen ausziehen, müssen ebenfalls alle das Kündigungsschreiben unterzeichnen – ansonsten ist es ungültig. Möchte eine Person aus dem Vertrag aussteigen, ist das nur mit Einverständnis der anderen Solidarbürgenden und der Vermieterschaft möglich. In diesem Fall muss ein neuer Vertrag mit den verbleibenden Mieter:innen aufgesetzt und von diesen wiederum solidarisch unterzeichnet werden.