Nebenkostenabrechnung beim Wechsel der Mieterschaft

Sie gehört wohl nicht zu den liebsten Aufgaben der Besitzerinnen oder Besitzer von Mehrfamilienhäusern: die Zusammenstellung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung. Üblicherweise erfolgt sie auf den 30. Juni hin und umfasst die zurückliegenden zwölf Monate. Etwas komplexer wird die Sache, wenn ein Mieter oder eine Mieterin innerhalb der Abrechnungsperiode ausgezogen ist.

Die üblichen Nebenkosten, wie etwa die Hauswartung oder der Strom für Allgemeinbereiche, können dann einfach unter Anrechnung der effektiven Mietdauer innerhalb der Abrechnungsperiode aufgeteilt werden. Bei den Kosten für Heizung und Warmwasser gibt es hingegen zwei unterschiedliche Fälle: Wird der Energieverbrauch individuell pro Wohnung gemessen, muss man beim damit beauftragen Unternehmen auf den Auszugszeitpunkt hin eine Ablesung der Daten beauftragen und kann dann einfach diese für die Abrechnung verwenden. Erfolgt die Verrechnung jedoch nach einem fixen Verteilschlüssel pro Wohnung, wird die Berechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser aufwändiger. Dann müssen die sogenannten Heizgradtage herangezogen werden. Diese legen mit Bezug auf die klimatischen Verhältnisse fest, wie viel Heizenergie dem jeweiligen Tag zugerechnet werden kann. Da sich diese Werte je nach Region unterscheiden, muss jeweils die für den Ort massgebende Liste beigezogen werden. Diese wird vom Kanton bereitgestellt, ist im Internet zu finden und unterscheidet zwischen Heizung sowie Warmwasserbedarf.

Bei der Abrechnung für die Mieterschaft, die innerhalb der Abrechnungsperiode neu eingezogen ist, kann analog verfahren werden. Wer den Heizenergieverbrauch mit Zählern erhebt, darf aber nicht vergessen, dem Messunternehmen den Einzugstermin der Nachfolge mitzuteilen.