Kleine Solarpanels auf Balkonen sind beliebt. Sie lassen sich einfach montieren und den gewonnenen Strom kann man direkt über die Steckdose des Balkons, sofern vorhanden, einspeisen. Von Seiten der Stromversorger braucht eine solche Anlage keine Bewilligung, solange die maximale Leistung 600 Watt nicht überschreitet – so weit, so einfach. Doch darf man als Besitzer:in einer Eigentumswohnung ein solches Panel einfach auf dem Balkon anbringen oder braucht es dafür die Einwilligung der Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG)?
Solange sich die Anlage innerhalb des Balkons befindet und von aussen unsichtbar ist, gibt es im Stockwerkeigentum keine Einschränkung. Gerade bei kleineren Balkonen ist der Platz aber knapp und die Anlage befindet sich oft rasch im Schatten. Effizienter und einfacher wäre es, das Panel aussen am Geländer zu montieren. Doch das geht nur mit Zustimmung der übrigen Stockwerkeigentümer:innen. Denn die Aussenseite des Geländers gehört zur Fassade, die sich im gemeinschaftlichen Besitz befindet. In diesem Fall müsste die Zustimmung sogar einstimmig erfolgen. Eine Bewilligung der STWEG ist aber auch nur mit einem qualifizierten Mehr möglich. Und zwar dann, wenn man die Verantwortung für das Panel trägt, alle Kosten für Anschaffung sowie künftigen Unterhalt übernimmt und keine anderen Personen durch die Anlage beeinträchtigt werden. Zudem muss damit gerechnet werden, dass das Panel später wieder entfernt werden muss. Etwa falls eine gemeinschaftliche Fotovoltaikanlage installiert wird und der Lastausgleich im hausinternen Stromnetz durch das Panel gestört würde.
Wichtig zu wissen: Wer eine solche Anlage installiert, haftet bei Schäden durch diese – etwa weil das Panel aufgrund einer zu schwachen Befestigung bei einem Sturm zu Boden fällt. Deshalb sollte auf eine fachgerechte Montage geachtet werden.