Neue Regelung für Photovoltaikanlagen

Seit dem 1. April 2014 gelten neue Regeln für die Förderung kleiner Photovoltaikanlagen. Anstelle der Möglichkeit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) erhalten Betreiber kleiner Anlagen neu einen einmaligen Beitrag. Das eidgenössische Parlament hatte im letzten Sommer Änderungen bei der Förderung erneuerbarer Energien beschlossen. Der Bundesrat hat daraufhin die neue Energieverordnung verabschiedet.

Auf der langen Warteliste befinden sich über 10 000 Photovoltaikprojekte, die auf einen KEV-Entscheid gewartet haben und nun von der neuen Regelung profitieren können. Der Netzbetreiber Swissgrid wird die Wartenden in diesem Frühling schriftlich über das weitere Vorgehen informieren. Aus organisatorischen Gründen wird die Auszahlung der Beiträge allerdings noch etwas dauern. Bis 2015 sollten dann aber alle Betreiber, die heute auf der Warteliste sind und ihre Anlage bereits in Betrieb genommen haben, die Einmalvergütung erhalten haben.

Mit einer Einmalvergütung erhält der Ersteller einer Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 kW insgesamt maximal 30% der Investitionskosten von Referenzanlagen, ohne jahrelang auf einen Beitrag zu warten. Zwischen KEV und Einmalvergütung wählen können Betreiber von neuen Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 kW und unter 30 kW. Die Wahlmöglichkeiten haben auch Betreiber von Anlagen unter 10 kW, die sich bis am 31. Dezember 2012 für die KEV angemeldet haben.

Mit der Revision des Energiegesetzes wird nun auch die Eigenverbrauchsregelung möglich. Stromproduzenten dürfen den selbst produzierten Strom ganz oder teilweise direkt selber beziehen. Dadurch wird nur noch die tatsächlich ins Netz eingespeiste Energie vergütet und gegebenenfalls durch die KEV subventioniert.