Einbruch während der Ferien: richtig versichert?

Eine Hausratversicherung schützt vor finanziellem Unbill bei einem Einbruch während Ihrer (Ferien-) Abwesenheit. In den Versicherungsschutz eingeschlossen sind alle beweglichen Sachen zu Hause und teilweise auch unterwegs. In der Regel ist der Neuwert der Habe versichert.
Soweit so gut. Eine erhebliche Stolperfalle ist die sogenannte Unterdeckung des Versicherungsschutzes, die zu Leistungskürzungen führen kann. Die Versicherungssumme sollte so hoch angesetzt sein, dass bei einer Zerstörung das gesamte Mobiliar zum Neuwert ersetzt werden könnte. Das bedeutet, dass eine objektive Schätzung über den Neuwert des Mobiliars angestellt werden sollte. Es ist vielfach überraschend, welche Summen dabei zusammenkommen. Diese kann gut und gerne einen sechsstelligen Betrag erreichen. Wichtig ist auch, dass man die Versicherungssumme regelmässig, mindestens aber nach grösseren Anschaffungen – neue Möbel, teure Geräte usw. – eine Überprüfung vornimmt. Die Versicherungsgesellschaften verfügen über Checklisten und viel Erfahrung in der Schätzung.
Eine Unterdeckung – also eine zu tief angesetzte Versicherungssumme – kann dazu führen, dass die Gesellschaft nur einen Teil des Schadens übernimmt, bei einem Einbruch beispielsweise die Schadenssumme im Verhältnis zwischen tatsächlichem und versichertem Wert.
Es lohnt sich übrigens nicht, bei der Hausratversicherung zu sparen. Eine höhere Versicherungssumme kostet unverhältnismässig wenig mehr. Zudem steigt die Prämie nicht proportional. Ein Augenmerk ist ausserdem auf die Versicherung von Wertgegenständen – Schmuck, Bilder, Sammlungen und dergleichen – zu legen. Hier ist vielfach eine besondere Versicherungslösung erforderlich.